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Winterdienst innerhalb der Ortslage |
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Donnerstag, den 07. Januar 2010 um 20:18 Uhr |
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Leider muss ich feststellen, dass die Satzung der Ortsgemeinde Oberkail bezüglich der Räum- und Streupflicht bei vielen Bürgern nicht entsprechend umgesetzt wird. Durch den teilweise mangelhaft ausgeführten Winterdienst, ist es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Unfällen gekommen. Aktuell ist aufgrund der Straßenglätte erneut ein Zusteller zu Schaden gekommen. Möglicherweise wird hier Schadenersatz eingefordert.
Insbesondere Postzustellung und Müllabfuhr können aufgrund der aktuell teilweise vorhandenen Straßenglätte nicht mehr sichergestellt werden.
Um Ihnen das Streuen mit abstumpfendem Material zu erleichtern, stellt die Gemeinde auch in diesem Winter wieder an ca. 30 Stellen innerhalb der Ortslage Streulava zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dieses Angebot und leisten sie so Ihren Beitrag zur Vermeidung von witterungsbedingten Unfällen in diesen Wintertagen. Ich hoffe auf ihr Verständnis und danke allen, die bisher zum Wohle unserer Verkehrsteilnehmer der Räum- und Streupflicht regelmäßig nachkommen.
Im übrigen weise ich nochmals dringend auf den Hinweis zur Räum-und Streupflicht in der Ausgabe 48/2009 im Mitteilungsblatt Kyllburger Waldeifel hin
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 28. März 2010 um 10:02 Uhr |