Der Ortsgemeinderat Oberkail spricht sich für den Fortbestand der Grundschule Oberkail, auch nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen des verpflichtenden Ganztagsbetreuungsplatzes aus, wohl wissend, dass Oberkail nicht Träger der Grundschule ist, sondern Standortgemeinde.
Wir möchten die bisherige erfolgreiche und etablierte Zusammenarbeit zwischen der Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde im Grundschulbereich fortsetzen. Als Solidargemeinschaft innerhalb der Verbandsgemeinde muss es selbstverständlich sein, dass nicht nur der Speckgürtel um Bitburg mit Nähe zu Luxemburg Grundschulen beheimatet, sondern auch die Randgebiete im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Kyllburger Land Bestandsschutz haben.
Vor dem Hintergrund der im Entwurf befindlichen Schulbaurichtlinie, die dem Schulträger weit mehr Flexibilität in der Raumgestaltung und in der Zusammenarbeit mit den Kommunen bietet, muss sich die Verbandsgemeinde nicht nur wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch den regional unterschiedlichen und den über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen stellen und diese mit Blick auf die dort lebende Bevölkerung berücksichtigen.
Der Ortsgemeinderat sieht in dem Standort Oberkail ein gelungenes Beispiel für die zukünftigen Anforderungen einer Grundschule. Im Kompendium Schulbau heißt es: „Vielmehr sind die vorhandenen Konzepte im Hinblick auf inklusive Anforderungen zu prüfen und zu präzisieren. Die zentrale Herausforderung liegt darin, dass besondere Anforderungen an Flächen aus der Inklusion keine »innere Separierung« erzeugen.“ Aufgrund der großen Klassenräume und der angenehmen Klassenstärke kann in Oberkail Inklusion mittendrin erfolgen ohne innere Separierung.
Aufgrund der naturnahen, ländlichen und waldreichen Umgebung begrüßen wir sehr die im Kompendium aufgezeigte Möglichkeit von Außenräumen. „Außenräume tragen nicht nur dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis Rechnung, sie können auch als Lernräume genutzt werden (Schulgarten, grünes Klassenzimmer…).“ Deshalb sind wir dankbar, dass wir mit dem Gewässerentwicklungskonzept des Kailbachs in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde ein blaues Klassenzimmer in unmittelbarer Grundschul- und Gewässernähe umsetzen werden.
Wir empfehlen, dass die Verbandsgemeinde Bitburger Land für die Grundschule Oberkail das Beratungsangebot des Pädagogischen Landesinstituts in Anspruch nimmt und den pädagogischen Stellenwert dieser Schule prüfen lässt.
Ebenfalls bitten wir zu prüfen, inwieweit der folgende Punkt aus der Schulbaurichtlinie die gemeinsame Nutzung des nahegelegenen Haus Kayl sowie der zukünftigen Mensa der Kindertagesstätte ermöglicht:
„Multifunktionale Nutzung kommunaler Gebäude
Einer Zuwendung im Sinne der Nummer 2.5 bis 2.8 steht nicht entgegen, dass neben der überwiegend schulischen Nutzung eine weitere kommunale Verwendung des Gebäudes für eine öffentliche Einrichtung vorgesehen ist und pädagogische Gründe dem nicht entgegenstehen.“
Die Ortsbürgermeisterin sowie der Gemeinderat stehen zeitnah für ein Gespräch mit Vertretern aller zuständigen Behörden zur Verfügung, um den Eltern Planungssicherheit zu geben.
Stellvertretend für die am 10.07.2023 in der Gemeinderatssitzung anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
Petra Fischer, Ortsbürgermeisterin
Nachstehend der Link zum Entwurf der Schulbaurichtlinie:
2023-06-28_Entwurf_Schulbaurichtlinie.pdf (rlp.de)
Zum Entwurf Flächenprogramm:
https://bm.rlp.de/fileadmin/09/05_Service/Dokumente/2023-06.28_Entwurf_Flaechenprogramm.pdf
Zum Entwurf Kompendium:
https://bm.rlp.de/fileadmin/09/05_Service/Dokumente/2023-06-28_Kompendium-Schulbau.pdf