Am Freitag, 14. Februar 2025 trifft sich die Arbeitsgruppe Zeitspuren um 19 Uhr im Konferenzraum vom Haus Kayl.
Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen.
Die 2. Informationsveranstaltung zum Hochwasservorsorgekonzept am 30.01.2025, um 18:00 Uhr im Haus Kayl in Oberkail fällt krankheitsbedingt aus.
Am Samstag, 18.01.25 fand die Erkundung des Areals der Fehdeburg im Oberkailer Wald statt. Die 15 Teilnehmer/innen steuerten viele interessante Informationen zum Fehdeburg-Areal bei, z.B. dass sich rechts der Waldstraße 1944/45 eine Panzerwerkstatt befand und der kleine Bach dort früher "Schnerfloss" genannt wurde. Zahlreiche Fotos zu den Oberkailer Heimatspielen in Fehdeburg wurden zur Digitalisierung an die Arbeitsgruppe übergeben.
Vor allem war beeindruckend zu sehen, dass im heutigen Waldareal die beiden Wallanlagen noch zu erkennen sind. Das obere Plateau hingegen wurde wohl in den 1960er Jahren einplaniert und später Steinreihen aus Lava-Grotzen aufgeschüttet.
Wahrscheinlich sind viele ältere Thesen zur „Fehdeburg“ zu hinterfragen – die Aufarbeitung dieses spannenden Themas wird durch die Arbeitsgruppe Zeitspuren in den nächsten Monaten erfolgen.
Interesse an einer Mitarbeit in der Arbeitsgruppe? Das nächste Treffen findet am 14. Februar um 19 Uhr im Konferenzraum vom Haus Kayl statt.
Oberkail ist für Jung und Alt, für Familien oder Alleinstehende eine gute Wahl als Wohnort. Die Ortsgemeinde plant derzeit einen weiteren Bauabschnitt im Neubaugebiet „Auf der Flips“. Einige private Baugrundstücke und Häuser werden auf den bekannten Immobilienportalen angeboten. Gerne hilft Ihnen die Ortsbürgermeisterin
Ein Kindergarten und Grundschule sind in der Ortsgemeinde vorhanden. Die optimale Verkehrserschließung mit Bundesautobahn (A60 ca. 4 km) und die ruhige Lage der teilweise vom Wald umgebenen Gemeinde sowie das rege Vereinsleben sind ideale Voraussetzungen, um sich für Oberkail als Wohnort zu entscheiden.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für 2024/2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlliche Grundstücke) 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 380%