Räum- und Streupflicht

Hiermit erinnere ich an die Räum- und Streupflicht auf Wegen und Straßen vor unseren Häusern und Grundstücken (auch unbebaute).

  • Gehwege bzw. Streifen entlang der Grundstücksgrenze sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee frei zu halten.
  • Schnee und Eis von Grundstücken darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.
  • An besonders gefährlichen Fahrbahnstellen in der Ortslage wird auf Wunsch Streulava deponiert. Bitte meldet euch bei mir, wenn neuer Lava gebraucht wird.

Weiterhin bitte ich dringend darum, die Gehsteige bzw. Rinnen entlang der Straßen von Laub, Grasbewuchs und überhängenden Ästen zu säubern. Die Rutschgefahr wird in Verbindung mit Schnee oder überfrierender Nässe sonst besonders gefährlich für Fußgänger.

Auch wenn die Ortsgemeinde hier und da einen freiwilligen Winterdienst durchführt, entbindet dies nicht den jeweiligen Anlieger von dessen Verantwortung.

Die Ortsgemeinde führt die Arbeiten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch. Die Reinigungspflichten der Anlieger gelten weiter.

Petra Fischer, Ortsbürgermeisterin

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